1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Ute & Volker Cher, Rösberger Str. 70, 53332 Bornheim und dem Kunden.

2. Abschluss der Buchungsbestätigung

Mit der Reiseanmeldung (Buchungserklärung) bietet der Kunde dem Vermieter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an (Angebot).Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder Internet/E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vermieter die Anmeldung des Kunden innerhalb sieben Tagen annimmt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss übermittelt der Vermieter dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung, sobald dieser unterschrieben beim Vermieter eingegangen ist, wird die Buchung verbindlich. Mit der Unterzeichnung der Buchungsbestätigung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an.

Liegen zwischen Buchungserklärung und Reisebeginn weniger als sieben Werktage, so ist der Vermieter zur Übermittlung einer Buchungsbestätigung nicht verpflichtet.

3. Bezahlung

1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag, d. h. der Reisepreis abzüglich Anzahlung zuzüglich des Zusatzleistungen wird 21 Tage vor Antritt der Reise fällig.

2. Leistet der Kunde die Anzahlung nicht/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen, so ist der Vermieter berechtigt, unter den Voraussetzungen des § 323 BGB vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadenersatz zu verlangen.

4. Rücktritt des Kunden

Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder die Reise aus Gründen nicht antritt, die der Vermieter nicht vertreten kann, so kann der Vermieter angemessenen Ersatz für seinen Gewinn verlangen. Dabei sind ersparte Aufwendungen und die anderweitige Verwendung der Unterkunft zu berücksichtigen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise dem Vermieter keine oder geringere Kosten entstanden sind. Der pauschale Anspruch auf Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

– bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 %
– vom 59. Tag bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: 50 %
– ab dem 39. Tag vor Reisebeginn: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Unabhängig von dem Zeitpunkt des Rücktrittstermins beträgt die Stornogebühr 20,00 €.

5. Reiserücktrittsversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dringend empfohlen, damit Ihnen bei Verhinderung der Mietbetrag weitgehend erstattet wird.

6. Haftung und Pflichten des Kunden

1. Der Mieter verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

2. Sämtliche Dinge die sich in der Ferienwohnung befinden oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich die Unterkunft samt Inventar pfleglich zu behandeln und bei Mietende in einwandfreien Zustand zu verlassen. Der Kunde hat die ihn zu begleitenden und / oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Kunde haftet für schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

3. Der Mieter verpflichtet sich, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

4. Tierhaltung ist nicht erlaubt.

5. Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksicht auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen geboten. Um Störungen zu vermeiden sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

6. In den Ferienwohnungen gilt allgemeines Rauchverbot.

7. Bei Verlust des Wohnungsschlüssel (Niki Fob) haftet der Kunde mit 50,00 €, da es sich um eine Schließanlage handelt.

8. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung uns ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. Nach Ende der Mietzeit hat der Kunde das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand bis spätestens 11.00 Uhr an den Vermieter oder Beauftragten zu übergeben.

9. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, ist für eine Generalreinigung zwischen 100 € – 150 € zusätzlich zu zahlen. Dieser zusätzliche Aufwand wird dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

7. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

8. Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Bonn vereinbart. (Bornheim, Januar 2021)

Vermieter

Ute & Volker Cher
Rösberger Str. 70
53332 Bornheim